Die Diebstahl-Hypothese zur Auferstehung Jesu

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Daniel Ambraß
veröffentlicht am 26.3.2025

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Die Diebstahlhypothese besagt, dass die Jünger Jesu oder andere Personen seinen Leichnam heimlich aus dem Grab entfernt hätten, um die Auferstehungsgeschichte zu konstruieren. 

Vorab möchte ich erwähnen, dass es Gegenmeinungen aus der historisch-kritischen Theologie gibt, die an der Bewachung des Grabes durch Römer zweifeln und die Stelle bei Matthäus einer späteren Legende zuschreiben. Hierzu gibt es zahlreiche Gegenentwürfe von Theologen, wie William Lane Craig, Michael Licona uvw., auf die an dieser Stelle nicht eingegangen wird. In diesem Artikel wird die Faktizität der Bewachung des Grabes durch römische Soldaten als Grundannahme vorausgesetzt.

Die Diebstahl-Hypothese steht jedoch vor mehreren historischen und psychologischen Herausforderungen:

Angst und Verfolgung

Die Evangelien schildern die Jünger unmittelbar nach Jesu Tod als verängstigt und flüchtend (vgl. Markus 14,50). Es erscheint unwahrscheinlich, dass dieselben verängstigten Menschen so schnell den Mut aufbrachten, in einer überwachten Umgebung das Grab zu betreten, Jesus' Leichnam zu entwenden und anschließend öffentlich die Auferstehung zu verkünden.

Risiko und Konsequenzen  

Angesichts der strengen Disziplin der römischen Soldaten und der Wachposten, die das Grab bewachten, war jeder Versuch eines solchen Diebstahls hochriskant. Soldaten, die bei der Sicherung versagten, hätten selbst harte Strafen oder den Tod riskiert. Es war exakt der Auftrag der Soldaten, das Grab zu sichern und jegliche Versuche eines Diebstahls zu verhindern (vgl. Matthäus 27,64).
 

Am nächsten Tag, der auf den Rüsttag folgt, versammelten sich die Hohenpriester und die Pharisäer bei Pilatus und sprachen: Herr, wir haben daran gedacht, dass dieser Verführer sprach, als er noch lebte: Nach drei Tagen werde ich auferweckt. Darum befiehl, dass man das Grab bewache bis zum dritten Tag, damit nicht seine Jünger kommen und ihn stehlen und zum Volk sagen: Er ist auferstanden von den Toten, und der letzte Betrug ärger wird als der erste.

Matthäus 27,62-64

Die Strafe für die Soldaten wäre sehr wahrscheinlich das Fustarium gewesen. Das Fustuarium, abgeleitet vom lateinischen Begriff „fustis“ für Prügel oder Stock, war eine in der römischen Militärtradition verbreitete Hinrichtungsmethode. Soldaten, die des Diebstahls, schwerwiegender Pflichtverletzungen wie dem Versagen bei der Wachpflicht oder seltener der Päderastie überführt wurden, wurden auf diese Weise bestraft. Ein Centurio setzte den Verurteilten mit seiner Vitis (eine Prügelpeitsche) in Kontakt, und ähnlich dem Spießrutenlaufen prügelten Kameraden innerhalb der eigenen Einheit den Verurteilten mit Knüppeln, was oft zum Tod oder zur Steinigung führte.1

Eine der größten Stärken der römischen Armee war zweifelsohne ihre große Disziplin. Aus der Republik (besonders der älteren) sind zahlreiche Beispiele von ungeheuer harten Maßnahmen gegen Disziplinlosigkeiten überliefert.

Christoph Schmetterer in "Die rechtliche Stellung römischer Soldaten im Prinzipat

Unwahrscheinlichkeit der Lüge

Wenn die Jünger von Anfang an gelogen hätten, wäre es unwahrscheinlich, dass sie bereit gewesen wären, für diese Lüge ihr Leben zu opfern. Ihre spätere Hingabe bis zum Martyrium spricht eher dafür, dass sie von einem realen Ereignis überzeugt waren. Die Bereitschaft der Jünger, ihr Leben für ihren Glauben zu opfern, unterstützt die Annahme, dass sie von der Auferstehung überzeugt waren und nicht aus einer geplanten Täuschung heraus handelten. Menschen sterben nicht für etwas, das sie bewusst für falsch halten.

Das Grab war gut bewacht und verschlossen

Die Evangelien berichten, dass das Grab Jesu mit einem schweren Stein verschlossen und von römischen Soldaten bewacht wurde (Matthäus 27,60-66). Die römischen Soldaten waren hochdiszipliniert und hatten strenge Anweisungen, das Grab zu sichern. Ein erfolgreicher Diebstahl unter solcher Bewachung wäre äußerst unwahrscheinlich.

Hohe Risiken und Konsequenzen für die Diebe

Ein Versuch, den Leichnam zu stehlen, hätte für die beteiligten Jünger oder andere Personen extrem hohe Risiken mit sich gebracht. Die römischen Autoritäten hätten bei einem solchen Vergehen harte Strafen verhängt, möglicherweise bis hin zur Todesstrafe. Die Bereitschaft, solche Risiken einzugehen, spricht eher für einen echten Glauben an die Auferstehung als für die Planung einer Lüge.

Fehlen von außerbiblischen Bestätigungen

Historische Quellen außerhalb der Bibel, wie die Schriften von Josephus und Tacitus, erwähnen die Auferstehung nicht als Diebstahlsszenario. Hätten die Römer, jüdischen Autoritäten, oder gar die Jünger selbst den Leichnam tatsächlich gestohlen, wäre dies in den zeitgenössischen Aufzeichnungen wahrscheinlich erwähnt worden.    

Flavius Josephus schreibt:

"obgleich ihn Pilatus auf Betreiben der Vornehmsten unseres Volkes zum Kreuzestod verurteilte, wurden doch seine früheren Anhänger ihm nicht untreu. **Denn er erschien ihnen am dritten Tage wieder lebend, wie gottgesandte Propheten dies und tausend andere wunderbare Dinge von ihm vorherverkündigt hatten**. Und noch bis auf den heutigen Tag besteht das Volk der Christen, die sich nach ihm nennen, fort.“

Jüdische Altertümer (18.3.64)

Tacitus erwähnt, dass Christen trotz Folter an den Glauben der Auferstehung festhielten:

„Um diesem Gerücht ein Ende zu setzen, setzte Nero daher als Schuldige eine Klasse von Männern ein, die wegen ihrer Laster verabscheut wurden und die die Menge Christen nannte, und bestrafte sie mit der äußersten Grausamkeit. Christus, der Gründer des Namens, war während der Herrschaft des Tiberius durch ein Urteil des Prokurators Pontius Pilatus zum Tode verurteilt worden und der verderbliche Aberglaube wurde für einen Augenblick eingedämmt, nur um gleich darauf erneut auszubrechen..."

Annalen (15.44)

Zusätzliche Argumente: Authentizität der Augenzeugenberichte

Die Augenzeugenberichte in den Evangelien sind glaubwürdig und bestehen aus verschiedenen Quellen, die unabhängig voneinander entstanden sind. Ein Diebstahlsszenario müsste diese Vielfalt der Zeugenaussagen erklären, was logistisch und historisch kaum möglich ist.

Fehlendes Motiv der Diebe

Selbst wenn ein Diebstahl stattgefunden hätte, fehlt ein plausibles Motiv für die Beteiligten. Der Nutzen eines gestohlenen Leichnams wäre gering, während die Risiken extrem hoch wären. Zudem hätten die Jünger keinen zusätzlichen Nutzen gehabt, der ihre Bereitschaft zur Durchführung eines Diebstahls erklären würde.

Diese Behauptung ist übrigens so alt wie die Bibel selbst:

Während sie aber hingingen, siehe, da kamen etliche von der Wache in die Stadt und verkündeten den obersten Priestern alles, was geschehen war. Diese versammelten sich samt den Ältesten, und nachdem sie Rat gehalten hatten, gaben sie den Kriegsknechten Geld genug und sprachen: <u>Sagt, seine Jünger sind bei Nacht gekommen und haben ihn gestohlen</u>, während wir schliefen. Und wenn dies vor den Statthalter kommt, so wollen wir ihn besänftigen und machen, dass ihr ohne Sorge sein könnt. Sie aber nahmen das Geld und machten es so, wie sie belehrt worden waren. Und so wurde dieses Wort unter den Juden verbreitet bis zum heutigen Tag.

Matthäus 28,11-15

Interessant. Wie können sie dies Behaupten wenn sie doch schlafen? Dann könnte auch jede andere Erklärung für das leere Grab wahr sein. Aber wir sehen auch, sie hätten Angst wegen Disziplinarvergehen haben müssen, die Juden haben den Soldaten Rückendeckung gegeben. Aber für die Soldaten war es wahrscheinlich die bessere Alternative, als ohne Fürsprecher ein leeres Grab vor dem Befehlshaber zu präsentieren.

Fazit

Die Diebstahlsthese ist historisch und logisch nicht haltbar. Das Grab war gut bewacht und verschlossen, die Risiken eines solchen Diebstahls hätten sie wahrscheinlich abgeschreckt, und es fehlen außerbiblische Bestätigungen für ein solches Szenario. Die Authentizität der Augenzeugenberichte und das fehlende plausible Motiv der Diebe unterstützen die Annahme, dass die Jünger von einem echten Erlebnis der Auferstehung überzeugt waren und nicht von einer geplanten Täuschung.

Quellen:

1Polybius, Historien; Erich Sander, Das römische Militärstrafrecht, S. 292–293; Marcus Junkelmann: Die Legionen des Augustus. 6. Auflage, Philipp von Zabern, 1994, S. 128.